Kreativ ist ein Sud mit Kümmel, Wacholder und Salz auf jeden Fall

Auch wenn nach der Novellierung des originalen "Bayerischen Reinheitsgebot von 1516" durch die bayrischen Landesverordnung von 1616. Nach dieser war es - zumindest zeitweise - wieder erlaubt "zum Einsieden in Maßen auch Salz, Wacholder und Kümmel zu verwenden".
Nun, der Gedanke zählt, aber schmecken muss das allerdings nicht jedermann heutzutage ;-)